Allgemeine Geschäftsbedingungen von corara Altwegg

Version 2.0 vom 17.08.2023 / gültig ab: 01.09.2023

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich von corara Altwegg (nachfolgend «corara»).

2. Allgemeines

corara mit Sitz in Lenzburg realisiert Multimediaproduktionen in den Bereichen Web- und Grafikdesign. Dies tut sie sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen, wobei im Folgenden von "Kunden" gesprochen wird.

3. Anwendung

Jeder Auftrag von corara, den sie für einen Kunden ausführt, unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgenommen davon sind schriftliche Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien.

Sollten die Geschäftsbedingungen des Kunden denjenigen der corara entgegenstehen, müssen sie von der corara ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4. Auftragserteilung

Individuelle Offerten, unterbreitet von corara, verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Kalendertagen. Die Annahme einer Offerte muss schriftlich bestätigt werden. Mit der Bestätigung der Offerte entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und corara.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Preis einer Offerte als unverbindlicher Richtpreis. Die Toleranzgrenze beträgt 15%. Sollte diese Toleranz überschritten werden, muss der Kunde frühzeitig darüber informiert werden. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dreier Tage schriftlich widerspricht oder vom Vertrag zurücktritt.

Wird eine Offerte angenommen, bestätigt der Kunde gleichzeitig, dass:

  • die Realisierung der geplanten Produktion mit keinen gesetzlichen Vorschriften im Widerspruch steht.
  • die zur Verfügung gestellte Rohmaterialien keine Immaterialgüterrechte, sowie die geplante Produktion keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

5. Ausführung und Lieferung

corara behält sich vor, Teile der Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen. Die Verantwortung für die Qualität und eine vertragsgemässe Erfüllung liegt aber in jedem Fall bei der corara.

Die in der Offerte angegebenen Liefertermine sind Richtwerte, an welche corara nicht gebunden ist. Ist ein verbindlicher Liefertermin gefordert, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Die Endprodukte von Video- und Fotoproduktionen werden dem Kunden im Normalfall auf einem Server zum Download zur Verfügung gestellt. corara haftet nicht für die Sicherheit des Servers.

6. Druckaufträge

Handelt es sich bei der Produktion um ein Druckmedium, stellt corara dem Kunden die finalen Druckdaten zur Überprüfung zu. Der Druckauftrag wird erst nach einer schriftlichen Druckfreigabe durch den Kunden erteilt.

Wird nichts anderes vereinbart, bestimmt corara die ausführende Druckerei und gibt die Druckdaten in Auftrag.

Die letztliche Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Druckdaten liegt beim Kunden. corara übernimmt keine Haftung für nicht mitgeteilte Mängel oder Produktionsfehler der Druckerei.

7. Webseiten

Grundsätzlich verwendet corara für Webseiten das Produkt «Creators Bundle», welches vom Partner «Churcholution GmbH» zur Verfügung gestellt wird.

Somit haben Kunden von corara eine direkte Geschäftsbeziehung zur Churcholution GmbH, was wiederum dazu führt, dass für die eben genannten Kunden die AGB und der AV-Vertrag der Churcholution GmbH gilt.

Aus denselben Gründen wird auch die jährliche Verrechnung von Creators Bundle direkt über die Churcholution GmbH geregelt.

In einzelnen Fällen und nach schriftliche Absprache kann corara auch eine Webseite ohne das genannte Produkt Creators Bundle erstellen.

8. Datenschutz

corara darf die im Rahmen des Vertrags aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Dienstleistung bearbeiten und verwenden.  Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Bearbeitung seiner Daten durch corara vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass corara auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen des Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben.

Integraler und unabdingbarer Bestandteil dieser AGB ist der Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV), welche die Bearbeitung personenbezogener Daten durch corara gemäss aktuell gültigem Schweizer Datenschutzgesetz regelt.

Des Weiteren ist die Datenschutzerklärung zu beachten.

9. Zahlung

Wenn vorgängig nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 14 Tagen auf das angegebene Bankkonto zu bezahlen.

10. Mängelrüge

Der Kunde hat das Produkt sofort, spätestens aber bis 5 Tage nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich corara zu melden. Läuft diese Frist ab, gilt das Produkt als akzeptiert. Spätere Korrekturen sind als neuer Auftrag zu verstehen.

11. Vertragsrücktritt

Möchte der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurücktreten, muss er dies unverzüglich und schriftlich corara mitteilen. Diese ist somit von der Pflicht zur Fertigstellung des Produktes befreit. Der Kunde haftet dabei wie folgt:

  1. Wurden bis 50% der offerierten Arbeiten ausgeführt, muss der Kunde für 50% des offerierten Gesamtpreises aufkommen.
  2. Wurde bereits über die Hälfte der offerierten Arbeiten ausgeführt, muss der Kunde für 90% des offerierten Gesamtpreises aufkommen.

12. Rechte an Produktionen

Durch die vollständige Bezahlung der von corara realisierten Produktion, erwirbt sich der Kunde die Nutzungsrechte des Werkes.

Die Urheberrechte der von corara geschaffenen Produktionen verbleiben bei corara. Es steht corara somit frei, Teile der Produktion bei anderen Projekten wieder zu verwenden. Dies gilt insbesondere für universelle Grafik-Elemente, Fotografien und Videos.

Inhalt und Struktur aller Produktionen sind geistiges Eigentum von corara und dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung durch corara von Drittpersonen verändert werden.

Der Kunde gewährt corara das Recht, Produktionen sowie den Namen und Logo des Kunden als Referenz im Portfolio oder zu Werbezwecken zu nutzen. Ist dies nicht erwünscht, muss eine schriftliche Vereinbarung vor der Annahme der Offerte getätigt werden.

corara behält sich vor, in Produktionen auf sich hinzuweisen, ohne dass damit dem Kunden ein Entgelt zustünde.

13. Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und corara unterliegen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von corara.

14. Schluss

corara hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.