Allgemeine Geschäftsbedingungen der corara KLG

Stand: November 2018

1. Allgemeines

Die corara KLG mit Sitz in Dürrenäsch realisiert Multimediaproduktionen in den Bereichen Web- und Grafikdesign. Dies tut sie sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen, wobei im Folgenden von "Kunden" gesprochen wird.

2. Anwendung

Jeder Auftrag der corara KLG, den sie für einen Kunden ausführt, unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgenommen davon sind schriftliche Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien.

Sollten die Geschäftsbedingungen des Kunden denjenigen der corara KLG entgegenstehen, müssen sie von der corara KLG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Auftragserteilung

Individuelle Offerten, unterbreitet von der corara KLG, verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Kalendertagen. Die Annahme einer Offerte muss schriftlich bestätigt werden. Mit der Bestätigung der Offerte entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der corara KLG.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Preis einer Offerte als unverbindlicher Richtpreis. Die Toleranzgrenze beträgt 15%. Sollte diese Toleranz überschritten werden, muss der Kunde frühzeitig darüber informiert werden. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dreier Tage schriftlich widerspricht oder vom Vertrag zurücktritt.

Wird eine Offerte angenommen, bestätigt der Kunde gleichzeitig, dass:

  • die Realisierung der geplanten Produktion mit keinen gesetzlichen Vorschriften im Widerspruch steht.
  • die zur Verfügung gestellte Rohmaterialien keine Immaterialgüterrechte, sowie die geplante Produktion keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

4. Ausführung und Lieferung

Die corara KLG behält sich vor, Teile der Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen. Die Verantwortung für die Qualität und eine vertragsgemässe Erfüllung liegt aber in jedem Fall bei der corara KLG.

Die in der Offerte angegebenen Liefertermine sind Richtwerte, an welche die corara KLG nicht gebunden ist. Ist ein verbindlicher Liefertermin gefordert, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Die Endprodukte von Video- und Fotoproduktionen werden dem Kunden im Normalfall auf einem Server zum Download zur Verfügung gestellt. Die corara KLG haftet nicht für die Sicherheit des Servers.

5. Druckaufträge

Handelt es sich bei der Produktion um ein Druckmedium, stellt die corara KLG dem Kunden die finalen Druckdaten zur Überprüfung zu. Der Druckauftrag wird erst nach einer schriftlichen Druckfreigabe durch den Kunden erteilt.

Wird nichts anderes vereinbart, bestimmt die corara KLG die ausführende Druckerei und gibt die Druckdaten in Auftrag.

Die letztliche Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Druckdaten liegt beim Kunden. Die corara KLG übernimmt keine Haftung für nicht mitgeteilte Mängel oder Produktionsfehler der Druckerei.

6. Zahlung

Wenn vorgängig nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 14 Tagen auf das angegebene Bankkonto zu bezahlen.

7. Mängelrüge

Der Kunde hat das Produkt sofort, spätestens aber bis 5 Tage nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich der corara KLG zu melden. Läuft diese Frist ab, gilt das Produkt als akzeptiert. Spätere Korrekturen sind als neuer Auftrag zu verstehen.

8. Vertragsrücktritt

Möchte der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurücktreten, muss er dies unverzüglich und schriftlich der corara KLG mitteilen. Diese ist somit von der Pflicht zur Fertigstellung des Produktes befreit. Der Kunde haftet dabei wie folgt:

  1. Wurden bis 50% der offerierten Arbeiten ausgeführt, muss der Kunde für 50% des offerierten Gesamtpreises aufkommen.
  2. Wurde bereits über die Hälfte der offerierten Arbeiten ausgeführt, muss der Kunde für 90% des offerierten Gesamtpreises aufkommen.

9. Rechte an Produktionen

Durch die vollständige Bezahlung der von der corara KLG realisierten Produktion, erwirbt sich der Kunde die Nutzungsrechte des Werkes.

Die Urheberrechte der von der corara KLG geschaffenen Produktionen verbleiben bei der corara KLG. Es steht der corara KLG somit frei, Teile der Produktion bei anderen Projekten wieder zu verwenden. Dies gilt insbesondere für universelle Grafik-Elemente, Fotografien und Videos.

Inhalt und Struktur aller Produktionen sind geistiges Eigentum der corara KLG und dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung durch die corara KLG von Drittpersonen verändert werden.

Der Kunde gewährt der corara KLG das Recht, Produktionen sowie den Namen und Logo des Kunden als Referenz im Portfolio oder zu Werbezwecken zu nutzen. Ist dies nicht erwünscht, muss eine schriftliche Vereinbarung vor der Annahme der Offerte getätigt werden.

Die corara KLG behält sich vor, in Produktionen auf sich hinzuweisen, ohne dass damit dem Kunden ein Entgelt zustünde.

10. Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der corara KLG unterliegen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der corara KLG.

11. Schluss

Die corara KLG hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.