AV-Vertrag

Vertrag über die Auftragsbearbeitung gemäss nDSG CH Art. 9

Version 1.00 vom 22.08.2023 / gültig ab: 01.09.2023

Dieser Vertrag regelt die Auftragsbearbeitung zwischen der

Auftrag gebenden Organisation
– als Verantwortlicher, nachfolgend «Kunde» genannt –

und

corara Altwegg
– als Auftragsbearbeiter, nachfolgend «corara» genannt

1. Gegenstand des Vertrags

corara erbringt Dienstleistungen im Bereich der Webseitenerstellung für den Kunden. Im Rahmen dieser Dienstleistungen kann es notwendig sein, dass corara Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erhält.

2. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

2.1 Der Kunde übermittelt corara personenbezogene Daten, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.

2.2 corara verarbeitet die übermittelten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Kunden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig.

3. Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)

corara ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten.

4. Unterbeauftragung

Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch corara ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden gestattet. corara bleibt jedoch für die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen durch den Unterauftragnehmer verantwortlich.

5. Datensicherheit und Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

corara verpflichtet sich, geeignete Massnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten zu ergreifen. Im Falle einer Datenschutzverletzung wird corara den Kunden unverzüglich informieren und ihn bei der Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten unterstützen.

6. Vertraulichkeit

corara verpflichtet sich zur Vertraulichkeit bezüglich der personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden.

7. Rückgabe oder Löschung der Daten

Nach Beendigung der Dienstleistungen werden sämtliche personenbezogene Daten, die von corara verarbeitet wurden, entweder an den Kunden zurückgegeben oder auf Anweisung des Kunden gelöscht.

8. Haftung

Die Haftung für Verstösse gegen Datenschutzbestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag tritt mittels Annahme einer Offerte und somit der AGBs in Kraft und bleibt in Kraft, bis er von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am Sitz des Kunden vereinbart.